Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) wurde durch Gesetz vom 30. November 1954 als Bundesoberbehörde für Aufgaben der Zivilluftfahrt gegründet. Es untersteht dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Sitz des Luftfahrt-Bundesamtes ist Braunschweig. Die Aufgaben des LBA werden in der Zentrale in Braunschweig sowie in den Außenstellen in Frankfurt, München, Stuttgart, Düsseldorf, Hamburg und Berlin wahrgenommen.