Über den Wolken
Luftfahrt – Bundesamt – Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) wurde durch Gesetz vom 30. November 1954 als Bundesoberbehörde für Aufgaben der Zivilluftfahrt gegründet. Es untersteht dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Sitz des Luftfahrt-Bundesamtes ist Braunschweig. Die Aufgaben des LBA werden in der Zentrale in Braunschweig sowie in den Außenstellen in Frankfurt, München, Stuttgart, Düsseldorf, Hamburg und Berlin wahrgenommen.
Das LBA gewährleistet durch die Wahrnehmung von mehr als 100 Zulassungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsfunktionen sowohl den hohen personellen, technischen und flugbetrieblichen Sicherheitsstandard der Luftfahrt in Deutschland (Safety) als auch die Sicherheit des Luftfrachtverkehrs und die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen durch die Luftfahrtunternehmen (Security).
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